FG Saarland vom 15.07.1997
1 K 88/96

Eigener Hausstand bei doppelter Haushaltsführung

FG Saarland, vom 15.07.1997 - Aktenzeichen 1 K 88/96

DRsp Nr. 2001/3221

Eigener Hausstand bei doppelter Haushaltsführung

1. Besitzt ein lediger Arbeitnehmer im Haus der Mutter nur ein Zimmer für Wochenend- und Urlaubsbesuche, unterhält er dort keinen eigenen Hausstand. Das gilt auch, wenn er seine Mutter finanziell unterstützt und an dem Haus eigentumsmäßig beteiligt ist.