FG Köln - Urteil vom 12.11.2007
5 K 3190/06
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 ; EStG § 19 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 1610

Eigener Hausstand eines alleinstehenden Arbeitnehmers

FG Köln, Urteil vom 12.11.2007 - Aktenzeichen 5 K 3190/06

DRsp Nr. 2008/17745

Eigener Hausstand eines alleinstehenden Arbeitnehmers

Eine den Lebensmittelpunkt bildende Wohnung des Steuerpflichtigen wird nicht aus eigenem Recht genutzt, wenn diese an eine Personengesellschaft vermietet wird, an der der Steurepflichtige beteiligt ist.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 ; EStG § 19 ;

Tatbestand: