I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) werden als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Die im Streitjahr 2000 58 Jahre alte Klägerin ist Mutter eines Sohnes und einer 1967 geborenen Tochter, die ihrerseits zwei minderjährige Kinder hat.
Im November 1999 erwarb die Tochter das Eigentum an einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb, zu dem Grund und Boden (ca. 4,76 ha), ein von ihr genutztes Wohnhaus, Traktor, Anhänger, Silo und vier Pferde gehören. Der Kaufpreis für das eigengenutzte Einfamilienhaus und den Betrieb betrug 349 000 DM und wurde durch Übernahme einer Grundschuld in Höhe des Kaufpreises geleistet.
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