FG Niedersachsen - Urteil vom 18.09.2001
1 K 488/96
Normen:
EStG § 10h ;
Fundstellen:
EFG 2002, 81

Eigengenutzte Wohnung; Baumaßnahme; Neubau; Stallgebäude - Förderung nach § 10h EStG 1995 auch für zeitgleich mit der eigengenutzten Wohnung im Zuge der Umgestaltung eines ehemaligen Stallgebäudes fertiggestellten Wohnung

FG Niedersachsen, Urteil vom 18.09.2001 - Aktenzeichen 1 K 488/96

DRsp Nr. 2002/1151

Eigengenutzte Wohnung; Baumaßnahme; Neubau; Stallgebäude - Förderung nach § 10h EStG 1995 auch für zeitgleich mit der eigengenutzten Wohnung im Zuge der Umgestaltung eines ehemaligen Stallgebäudes fertiggestellten Wohnung

1. Nach ständiger BFH-Rspr. (Urt. v. 14.10.1998 - X R 27/96, BFH/NV 1999, 763) ergibt sich bereits aus dem Wortlaut des § 10h EStG (Baumaßnahme an einem Gebäude), dass die Förderung von Neubauten ausgeschlossen ist. 2. Ein bisher landwirtschaftlich genutztes Gebäude ist ein bereits bestehenden Gebäude i.S.d. § 10h EStG. Werden daran Baumaßnahmen durchgeführt (zeitgleiche Fertigstellung von Wohnungen im Zuge der Umgestaltung eines ehemaligen Stallgebäudes mit der eigengenutzten Wohnung), können diese Maßnahmen nach § 10h EStG gefördert werden.

Normenkette:

EStG § 10h ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Frage, ob die Voraussetzungen für eine Steuerbegünstigung nach § 10h Einkommensteuergesetz (EStG) vorliegen.