FG Niedersachsen - Urteil vom 29.05.2007
13 K 269/04
Normen:
EigZulG § 4 Abs. 1 ;

Eigenheimzulage; Abgeleitetes Nutzungsrecht - Anspruch auf Eigenheimzulage nur bei Nutzung der Wohnung zu eigenen Wohnzwecken

FG Niedersachsen, Urteil vom 29.05.2007 - Aktenzeichen 13 K 269/04

DRsp Nr. 2008/720

Eigenheimzulage; Abgeleitetes Nutzungsrecht - Anspruch auf Eigenheimzulage nur bei Nutzung der Wohnung zu eigenen Wohnzwecken

1. Ein Anspruch auf Eigenheimzulage für die Nutzung der Wohnung, für die die Förderung beantragt wird, besteht nur, wenn die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken erfolgt. 2. Ist an der genutzten Wohnung ein Nießbrauch bestellt, nutzt der Eigentümer die Wohnung nicht aufgrund eigenen Rechts, sondern aufgrund des jeweiligen Nutzungsrechts des zivilrechtlichen Nutzungsberechtigten. 3. Überlässt der dinglich Nutzungsberechtigte die Wohnung dem Eigentümer, so nutzt dieser die Wohnung aus überlassenem Recht. Insofern unterscheidet sich seine Rechtsstellung hinsichtlich der Nutzung nicht von derjenigen eines Mieters. 4. Die Bestellung eines Nießbrauchs an einem bebauten Grundstück mit der Beschränkung, dass sich der Eigentümer die Nutzung einer bestimmten Wohnung in dem auf dem Grundstück errichteten Gebäude vorbehält, ist unzulässig.

Normenkette:

EigZulG § 4 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob dem Kläger Eigenheimzulage zu gewähren ist.