FG Niedersachsen - Urteil vom 09.03.2005
7 K 620/03
Normen:

Eigenheimzulage; Angehörige; Fremdvergleich; Familie - Erwerb unter nahen Angehörigen nur eigenheimzulagebegünstigt, wenn im Voraus getroffene, klare und eindeutige Vereinbarungen vorliegen, die einem Fremdvergleich standhalten

FG Niedersachsen, Urteil vom 09.03.2005 - Aktenzeichen 7 K 620/03

DRsp Nr. 2005/20374

Eigenheimzulage; Angehörige; Fremdvergleich; Familie - Erwerb unter nahen Angehörigen nur eigenheimzulagebegünstigt, wenn im Voraus getroffene, klare und eindeutige Vereinbarungen vorliegen, die einem Fremdvergleich standhalten

1. Zur steuerrechtlichen Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen. 2. Die von der Rechtsprechung zum Fremdvergleich entwickelten Grundsätze sind auch dann uneingeschränkt anwendbar, wenn ausnahmsweise nicht der Abzug von Betriebsausgaben oder Werbungskosten streitig ist, sondern auch, wenn es sich um private Vorgänge handelt, die steuerlich begünstigt sind, z.B. wenn die Inanspruchnahme des Abzugsbetrages nach § 10e Abs. 1 EStG davon abhängt, ob ein Miteigentümer eines Grundstücks die gesamten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Objekts getragen hat. 3. Der Fremdvergleich ist auch im Bereich der Eigenheimzulage anwendbar.

Normenkette:

EigZulG;

Tatbestand:

Streitig ist die Höhe der Bemessungsgrundlage für die Eigenheimzulage.