FG Düsseldorf - Urteil vom 15.02.2008
18 K 653/07 EZ
Normen:
EigZulG § 2 Abs. 1 ; EigZulG § 8 S. 1 ; HGB § 255 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 1189

Eigenheimzulage; Anschaffung gegen Entgelt; Fremdüblichkeit; Angehörigendarlehen - Vorliegen einer sog. mittelbaren Grundstücksschenkung bei schenkweisem Erhalt eines für den Erwerb eines Grundstücks vorgesehenen Geldbetrages

FG Düsseldorf, Urteil vom 15.02.2008 - Aktenzeichen 18 K 653/07 EZ

DRsp Nr. 2008/11701

Eigenheimzulage; Anschaffung gegen Entgelt; Fremdüblichkeit; Angehörigendarlehen - Vorliegen einer sog. mittelbaren Grundstücksschenkung bei schenkweisem Erhalt eines für den Erwerb eines Grundstücks vorgesehenen Geldbetrages

Die Gewährung einer Eigenheimzulage hängt im Falle eines entgeltlichen Erwerbs nicht von der Fremdüblichkeit des die Anschaffung finanzierenden Angehörigendarlehens ab.

Normenkette:

EigZulG § 2 Abs. 1 ; EigZulG § 8 S. 1 ; HGB § 255 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Der Kläger erwarb mit notariellem Vertrag vom 28. April 2001 zum Kaufpreis von 180.000 DM von einer Erbengemeinschaft das hälftige Miteigentum an dem Zweifamilienhaus "B"straße in "A". Ein Teil des Kaufpreises (60.000 DM) wurde bereits am 27.04.2001 gezahlt, der Rest im Juli 2001; die Gelder stammten von den Eltern des Klägers, die das Nachbarhaus "B"straße bewohnen.