FG Thüringen - Urteil vom 26.01.2005
III 334/02
Normen:
EigZulG § 6 Abs. 1 S. 2 § 9 Abs. 6 S. 3 § 9 Abs. 6 S. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2005, 1526

Eigenheimzulage bei Dachgeschossausbau als erstem Objekt und Anbau eines Wintergartens innerhalb des Förderzeitraums für das erste Objekt

FG Thüringen, Urteil vom 26.01.2005 - Aktenzeichen III 334/02

DRsp Nr. 2005/8905

Eigenheimzulage bei Dachgeschossausbau als erstem Objekt und Anbau eines Wintergartens innerhalb des Förderzeitraums für das erste Objekt

Kann für einen Dachgeschossausbau wegen Erreichens der Höchstbeträge nach § 9 Abs. 6 EigZulG nur im ersten Jahr des Förderzeitraums eine Zulage gewährt werden und beträgt die Zulage in den folgenden sieben Jahren deswegen 0 EUR, so kann ein weiterer Ausbau oder eine anderweitige Erweiterung (hier: Anbau eines Wintergartens) in den sieben Jahren als weiteres eigenheimzulagerechtliches "Objekt" behandelt und dafür nochmals Eigenheimzulage beantragt werden, sofern noch kein Objektverbrauch eingetreten ist. Die Ausschlussregelung für eine gleichzeitige Doppelförderung von zwei in räumlichem Zusammenhang belegene Objekte von Ehegatten (§ 6 Abs. 1 S. 2 EigZulG) kommt insoweit nicht zur Anwendung.

Normenkette:

EigZulG § 6 Abs. 1 S. 2 § 9 Abs. 6 S. 3 § 9 Abs. 6 S. 1 ;

Tatbestand:

Strittig ist die Gewährung von Eigenheimzulage ab dem Jahr 2000.