FG Münster - Urteil vom 29.08.2000
1 K 4891/99 EZ
Normen:
AO (1977) § 173 Abs. 1 ; AO (1977) § 173 Abs. 1 S 1; AO (1977) § 173 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ; EigZulG § 1 ; EigZulG § 2 ; EigZulG § 4 ; EigZulG § 8 S 1;
Fundstellen:
DB 2001, 1012
EFG 2001, 416

Eigenheimzulage bei Erwerb der Wohnung von nahem Angehörigen

FG Münster, Urteil vom 29.08.2000 - Aktenzeichen 1 K 4891/99 EZ

DRsp Nr. 2001/7200

Eigenheimzulage bei Erwerb der Wohnung von nahem Angehörigen

Dem Stpfl. steht eine Eigenheimzulage für eine von seinem Vater entgeltlich erworbene Wohnung nicht zu, wenn das zur Zahlung des Kaufpreises aufgenommene Darlehen bei einer Bank aus Mitteln des Vaters getilgt wird und der Stpfl. daher durch die "Kaufpreiszahlung" wirtschaftlich nicht belastet wird.

Normenkette:

AO (1977) § 173 Abs. 1 ; AO (1977) § 173 Abs. 1 S 1; AO (1977) § 173 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ; EigZulG § 1 ; EigZulG § 2 ; EigZulG § 4 ; EigZulG § 8 S 1;

Tatbestand:

Der Kläger (Kl.) erwarb mit notariellem Vertrag vom 23.12.1996 (KV) einen ideellen Eigentumsanteil von 1/2 an dem mit einem Zweifamilienhaus bebauten Grundstück ... (ZFH) zu einem Kaufpreis von DM 100.000. Die Fälligkeit des Kaufpreises und die Übergabe des Miteigentumsanteiles wurden auf das Datum des Vertragsabschlusses vereinbart. Die Vertragsparteien waren sich einig, daß der verkaufte Miteigentumsanteil dem Wohnflächenanteil der Erdgeschoßwohnung (EG-Wohnung) an dem ZFH entspreche. Sie vereinbarten, daß dem Kl. die bereits von ihm genutzte EG-Wohnung, dem Vater des Kl. die Obergeschoßwohnung zur alleinigen Benutzung zugewiesen werde. Wegen weiterer Einzelheiten des KV wird auf Bl. 12-17 der Zulageakte Bezug genommen.