FG Saarland - Urteil vom 05.06.2002
1 K 178/99
Normen:
AO (1977) § 42 ; EigZulG § 8 ;

Eigenheimzulage bei Erwerb einer Wohnung von den Eltern und Darlehensvereinbarung über den gesamten Kaufpreis; Eigenheimzulage 1997

FG Saarland, Urteil vom 05.06.2002 - Aktenzeichen 1 K 178/99

DRsp Nr. 2002/12468

Eigenheimzulage bei Erwerb einer Wohnung von den Eltern und Darlehensvereinbarung über den gesamten Kaufpreis; Eigenheimzulage 1997

Beim Erwerb einer Wohnung von den Eltern und einer langfristigen Darlehensvereinbarung über den gesamten Kaufpreis kann eine eigenheimzulagebegünstigte Anschaffung nur angenommen werden, wenn die Darlehensschuld zivilrechtlich wirksam begründet worden ist und Inhalt und Durchführung des Darlehensvertrags einem sog. Fremdvergleich standhalten. Eine Darlehensvereinbarung über 100.000 DM hält jedenfalls einem Fremdvergleich nicht stand, wenn die Eltern auf die Bestellung von Sicherheiten verzichtet hatten, und die Darlehensnehmerin im Jahr des Abschlusses der Darlehensvereinbarung lediglich einen Arbeitslohn von rd. 21.000 DM sowie Arbeitslosengeld von rd. 5.000 DM bezogen hatte, von dem sie sich und ihren Sohn zu versorgen hatte.

Normenkette:

AO (1977) § 42 ; EigZulG § 8 ;

Tatbestand: