FG Nürnberg - Urteil vom 10.05.2007
IV 173/05
Normen:
EigZulG § 2 Abs. 1 § 4 Abs. 2 ;

Eigenheimzulage bei Gewährung eines zinsverbilligten Darlehens des Wohnungsnutzers an den Wohnungseigentümer - Anschaffungskosten bei Erwerb von einem nahen Angehörigen

FG Nürnberg, Urteil vom 10.05.2007 - Aktenzeichen IV 173/05

DRsp Nr. 2007/13376

Eigenheimzulage bei Gewährung eines zinsverbilligten Darlehens des Wohnungsnutzers an den Wohnungseigentümer - Anschaffungskosten bei Erwerb von einem nahen Angehörigen

1. Die Gewährung eines zinsverbilligten Darlehens durch einen Wohnungsnutzer an die Wohnungseigentümerin in Höhe einer möglichen Zinsermäßigung stellt eine die Förderung nach § 4 Satz 2 EigZulG ausschließende Gegenleistung dar, wenn das Darlehen im wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Wohnungsüberlassung steht. 2. Anschaffungskosten einer Wohnung im Sinne des EigZulG durch "Übernahme von Verbindlichkeiten" des Veräußerers liegen nicht vor, wenn die Verbindlichkeiten vom Erwerber, einem nahen Angehörigen, nur kumulativ übernommen werden, und weder klare und eindeutige Vereinbarungen über deren Tilgung (durch den Erwerber) vorliegen, noch erkennbar ist, mit welchen Mitteln diese getilgt werden könnten

Normenkette:

EigZulG § 2 Abs. 1 § 4 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist noch der Anspruch auf Eigenheimzulage für das Jahr 2004.