FG Baden-Württemberg, vom 20.07.1999 - Aktenzeichen 1 K 41/98
DRsp Nr. 2001/2600
Eigenheimzulage bei wirtschaftlichem Eigentum
Der Steuerpflichtige, der aufgrund eines Nutzungsvertrags auf fremdem Grund und Boden ein Wohnhaus errichtet, ist nur dann dessen wirtschaftlicher Eigentümer, wenn das Nutzungsrecht veräußerlich und vererblich ist.
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