FG Baden-Württemberg vom 12.04.1999
1 K 5/98
Fundstellen:
EFG 1999, 812

Eigenheimzulage: Bemessungsgrundlage für Ausbauten und Erweiterungen

FG Baden-Württemberg, vom 12.04.1999 - Aktenzeichen 1 K 5/98

DRsp Nr. 2001/2607

Eigenheimzulage: Bemessungsgrundlage für Ausbauten und Erweiterungen

Bei Ausbauten oder Erweiterungen bilden allein die Herstellungskosten die Bemessungsgrundlage. Die Aufwendungen für die Anschaffung der Wohnung sind selbst dann nicht einzubeziehen, wenn diese zuvor aus dem Betriebsvermögen entnommen worden sind.

Für die Praxis: