BFH - Urteil vom 29.03.2007
IX R 28/06
Normen:
EigZulG § 17;
Fundstellen:
BFH/NV 2007, 1635
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 06.04.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 4038/05

Eigenheimzulage; Beteiligung an Genossenschaft

BFH, Urteil vom 29.03.2007 - Aktenzeichen IX R 28/06

DRsp Nr. 2007/13041

Eigenheimzulage; Beteiligung an Genossenschaft

1. Zu den Voraussetzungen für die Eigenheimzulage bei Anschaffung von Genossenschaftsanteilen. 2. Bereits der Wortlaut des § 17 Satz 2 EigZulG deutet darauf hin, dass es sich um eine Genossenschaft handeln muss, die von ihr errichtete Wohnungen ihren Mitgliedern unbeschadet eines entsprechenden der Satzung formulierten Gesellschaftszwecks tatsächlich zum Wohnen überlässt. 3. Für die Beteiligung an einer Genossenschaft, der es gar nicht um "genossenschaftliches Wohnen" geht, sondern die wie ein Bauträger Wohnungen errichtet und sofort wieder veräußert, besteht kein Anspruch auf Eigenheimzulage.

Normenkette:

EigZulG § 17;

Gründe:

I. Die Beteiligten streiten über Eigenheimzulage für die Anschaffung von Genossenschaftsanteilen.