Eigenheimzulage für Ausbau einer teilweisen fremden Wohnung nach Erwerb des Alleineigentums
FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.09.2001 - Aktenzeichen 2 K 2799/00
DRsp Nr. 2002/4687
Eigenheimzulage für Ausbau einer teilweisen fremden Wohnung nach Erwerb des Alleineigentums
Der Ausbau einer im Miteigentum stehenden Wohnung ist ab dem Kalenderjahr des Erwerbs von Alleineigentum daran für den Rest des Förderzeitraums in vollem Umfang zulagebegünstigt.