FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 25.09.2001
2 K 2799/00
Normen:
EigZulG § 2 Satz 1 ; EigZulG § 2 Satz 2 ; EigZulG § 9 Abs. 2 Satz 2 ; EigZulG § 9 Abs. 2 Satz 3 ; AO § 39 Abs. 2 Nr. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2002, 523

Eigenheimzulage für Ausbau einer teilweisen fremden Wohnung nach Erwerb des Alleineigentums

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.09.2001 - Aktenzeichen 2 K 2799/00

DRsp Nr. 2002/4687

Eigenheimzulage für Ausbau einer teilweisen fremden Wohnung nach Erwerb des Alleineigentums

Der Ausbau einer im Miteigentum stehenden Wohnung ist ab dem Kalenderjahr des Erwerbs von Alleineigentum daran für den Rest des Förderzeitraums in vollem Umfang zulagebegünstigt.

Normenkette:

EigZulG § 2 Satz 1 ; EigZulG § 2 Satz 2 ; EigZulG § 9 Abs. 2 Satz 2 ; EigZulG § 9 Abs. 2 Satz 3 ; AO § 39 Abs. 2 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Gewährung einer Eigenheimzulage für einen Dachgeschoßausbau.