BFH - Urteil vom 04.11.2004
III R 13/04
Normen:
EigZulG § 2 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2005, 672
Steuertelex 2005, 307
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 23.04.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 303/01

Eigenheimzulage für einen Anbau

BFH, Urteil vom 04.11.2004 - Aktenzeichen III R 13/04

DRsp Nr. 2005/2585

Eigenheimzulage für einen Anbau

1. Ein Anbau ist nach § 2 Abs. 2 EigZulG als Ausbau oder Erweiterung an einer Wohnung nur begünstigt, wenn der Anspruchsberechtigte auch (wirtschaftlicher) Eigentümer der Wohnung ist.2. Der Begriff der Wohnung bei der Eigenheimförderung ist im bewertungsrechtlichen Sinne zu verstehen. Unter einer Wohnung i. S. des § 2 EigZulG ist die hiernach die Zusammenfassung mehrerer Räume zu verstehen, in denen ein selbstständiger Haushalt geführt werden kann. In Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten müssen die Räume baulich gegenüber anderen Räumen abgeschlossen sein und einen eigenen Zugang haben.3. Abgeschlossenheit bedeutet eine baulich vollkommene und dauerhafte Trennung. Das ist nicht der Fall, wenn die Wohneinheiten durch eine Tür miteinander verbunden sind.

Normenkette:

EigZulG § 2 Abs. 2 ;

Gründe: