FG Düsseldorf - Urteil vom 21.06.2012
12 K 2372/11 EZ
Normen:
EigZulG § 2 Satz 1;

Eigenheimzulage für Einfamilienhaus in Frankreich - Tatbestandsmerkmal der Belegenheit des Förderobjekts im Inland - Beschränkung der Gemeinschaftsrechtswidrigkeit auf die Personengruppe im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 EStG

FG Düsseldorf, Urteil vom 21.06.2012 - Aktenzeichen 12 K 2372/11 EZ

DRsp Nr. 2013/19723

Eigenheimzulage für Einfamilienhaus in Frankreich – Tatbestandsmerkmal der Belegenheit des Förderobjekts im Inland – Beschränkung der Gemeinschaftsrechtswidrigkeit auf die Personengruppe im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 EStG

Steuerpflichtige, die nicht zu der Personengruppe im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 EStG zählen (Grenzpendler etc.), erfüllen nicht die Voraussetzungen für die Gewährung der Eigenheimzulage für ein in Frankreich belegenes Einfamilienhaus. Es ist unter europarechtlichen Gesichtspunkten nicht geboten, das Tatbestandsmerkmal der Belegenheit des Förderobjekts im Inland unangewendet zu lassen.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EigZulG § 2 Satz 1;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Gewährung von Eigenheimzulage für ein in Frankreich belegenes Objekt.