FG Düsseldorf - Urteil vom 22.06.2001
12 K 8159/99 EZ
Normen:
EigZulG § 17 ; GenG § 15 Abs. 1 ; GenG § 15 Abs. 2 ; BGB § 158 Abs. 1 ;

Eigenheimzulage; Genossenschaftsanteil; Wohnungsgenossenschaft; bedingter Beitritt - Erwerb von Genossenschaftsanteilen bei bedingter Zulassung des Beitritts

FG Düsseldorf, Urteil vom 22.06.2001 - Aktenzeichen 12 K 8159/99 EZ

DRsp Nr. 2002/15480

Eigenheimzulage; Genossenschaftsanteil; Wohnungsgenossenschaft; bedingter Beitritt - Erwerb von Genossenschaftsanteilen bei bedingter Zulassung des Beitritts

Die Mitgliedschaft in einer Wohnungsgenossenschaft als Voraussetzung für die Gewährung der Eigenheimzulage kann auch bei bedingter Zulassung des Beitritts durch die Genossenschaft wirksam erworben werden; lediglich die Beitrittserklärung des Genossen ist bedingungsfeindlich.

Normenkette:

EigZulG § 17 ; GenG § 15 Abs. 1 ; GenG § 15 Abs. 2 ; BGB § 158 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob der Kläger einen Anspruch auf Gewährung von Eigenheimzulage hat.

Mit "Beitritts- und Beteiligungserklärung" vom 12.9.1997 (Bl. 58) erklärte der Kläger seinen Beitritt zu der Wohnungsgenossenschaft "A" eG in "B" und verpflichtete sich zum Erwerb von 130 Geschäftsanteilen im Gesamtwert von 13.000 DM. Der Beitritt des Klägers wurde unter dem 27.11.1997 auf der Beitrittserklärung bestätigt.