Streitig ist, ob der Kläger einen Anspruch auf Gewährung von Eigenheimzulage hat.
Mit "Beitritts- und Beteiligungserklärung" vom 12.9.1997 (Bl. 58) erklärte der Kläger seinen Beitritt zu der Wohnungsgenossenschaft "A" eG in "B" und verpflichtete sich zum Erwerb von 130 Geschäftsanteilen im Gesamtwert von 13.000 DM. Der Beitritt des Klägers wurde unter dem 27.11.1997 auf der Beitrittserklärung bestätigt.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|