FG Hamburg - Gerichtsbescheid vom 15.10.2009
5 K 152/07
Normen:
EigZulG § 17;
Fundstellen:
EFG 2010, 390

Eigenheimzulage nach Auflösung der Genossenschaft

FG Hamburg, Gerichtsbescheid vom 15.10.2009 - Aktenzeichen 5 K 152/07

DRsp Nr. 2009/28876

Eigenheimzulage nach Auflösung der Genossenschaft

Die Begünstigung der Genossenschaft i. S. von § 17 EigZulG, die durch ihren mitgliedernützigen Zweck gerechtfertigt ist, entfällt nicht durch einen Beschluss über die Auflösung der Genossenschaft, wenn diese weiterhin entsprechend ihrem Gesellschaftszweck tätig ist und die von ihr errichteten Wohnungen tatsächlich zum Wohnen überlässt.

Normenkette:

EigZulG § 17;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Beklagte nach Ergehen des Liquidationsbeschlusses einer Wohnungsbaugenossenschaft die Festsetzung der Eigenheimlage zu Gunsten der Mutter der Kläger - JK - für künftige Förderzeiträume aufheben durfte.

JK verstarb am ... 2008 und wurde laut gemeinschaftlichen Erbscheins des Amtsgerichts Hamburg-1 vom ... 2009 (Geschäfts-Nr.: .../09) zu gleichen Teilen von den vier Klägern als Gesamtrechtsnachfolger beerbt.