BFH - Urteil vom 17.07.2007
IX R 2/06
Normen:
AO § 39 Abs. 2 Nr. 1; EigZulG § 2 Abs. 1;
Fundstellen:
BFH/NV 2007, 2248
Vorinstanzen:
FG Berlin, vom 15.06.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 5150/03

Eigenheimzulage; nicht vollzogener Grundstückskaufvertrag

BFH, Urteil vom 17.07.2007 - Aktenzeichen IX R 2/06

DRsp Nr. 2007/19074

Eigenheimzulage; nicht vollzogener Grundstückskaufvertrag

1. Zum Begriff des wirtschaftlichen Eigentums nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO. 2. Wird wegen der Ausübung eines Vorkaufsrechts ein Grundstückskaufvertrag nicht vollzogen, kann daraus kein wirtschaftliches Eigentum der Käufer abgeleitet werden.

Normenkette:

AO § 39 Abs. 2 Nr. 1; EigZulG § 2 Abs. 1;

Gründe:

I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) bewohnen das streitbefangene Reihenhaus seit 1989 bis heute laut Nutzungsvertrag vom Mai 1990 gegen Zahlung einer Miete von 59,95 Mark der DDR/Monat. Nach dem Kaufvertrag vom Juni 1990 sollten sie das Grundstück für 16 390 Mark der DDR erwerben; eine Eintragung ins Grundbuch erfolgte jedoch nach Ausübung des im Kaufvertrag vorgesehenen Vorkaufsrechts des Magistrats von Berlin im Februar 1992 nicht. Eigentümer des Grundstücks wurde eine Wohnungsbaugesellschaft, die lt. einem Schreiben an die Kläger vom September 1993 von diesen keine Mieteinnahmen oder ähnliche Leistungen erhielt, während die Kläger alle anfallenden Kosten der Bewirtschaftung zu tragen hatten. Diese erwarben mit notariellem Vertrag vom Februar 2001 das Grundstück von der Wohnungsbaugesellschaft für 64 500 DM, was dem hälftigen Verkehrswert entsprach.