FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 23.02.2011
11 K 11072/08
Normen:
EigZulG § 2 S. 1; EigZulG § 11 Abs. 3 S. 1; AO § 39 Abs. 2 Nr. 1;

Eigenheimzulage Nießbrauchsvorbehalt bewirkt kein wirtschaftliches Eigentum an nach Sanierung im Wege vorweggenommener Erbfolge übertragenem Grundstück

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.02.2011 - Aktenzeichen 11 K 11072/08

DRsp Nr. 2011/19198

Eigenheimzulage Nießbrauchsvorbehalt bewirkt kein wirtschaftliches Eigentum an nach Sanierung im Wege vorweggenommener Erbfolge übertragenem Grundstück

Überträgt der Erwerber einer sanierungsbedürftigen Doppelhaushälfte nach Abschluss der von ihm finanzierten Sanierungsarbeiten das rechtliche Eigentum am Grundstück im Wege vorweggenommener Erbfolge auf seine Tochter, so verbleiben ihm das wirtschaftliche Eigentum und die Anspruchsberechtigung für die Eigenheimzulage nicht allein aufgrund eines vorbehaltenen lebenslänglichen Nießbrauchsrechts.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EigZulG § 2 S. 1; EigZulG § 11 Abs. 3 S. 1; AO § 39 Abs. 2 Nr. 1;

Tatbestand:

Die Kläger sowie ihre Tochter, S., und deren Ehemann, M., erwarben mit Kaufvertrag vom …, auf dessen Inhalt verwiesen wird, zu jeweils einem Anteil von 25 vom Hundert ein sanierungsbedürftiges Doppelhaus in W.. Die Kläger sanierten eine Hälfte des Doppelhauses und nutzen ihre Doppelhaushälfte seit Dezember 2003 zu eigenen Wohnzwecken.