FG Niedersachsen - Urteil vom 07.03.2005
15 K 639/04
Normen:
AO § 129 ;
Fundstellen:
DStRE 2006, 504

Eigenheimzulage; Offenbare Unrichtigkeit; Eingabewertbogen; Eintragungsversehen; Irrtum - Offenbare Unrichtigkeit bei unvollständiger Ausfüllung des Eingabewertbogens

FG Niedersachsen, Urteil vom 07.03.2005 - Aktenzeichen 15 K 639/04

DRsp Nr. 2005/20375

Eigenheimzulage; Offenbare Unrichtigkeit; Eingabewertbogen; Eintragungsversehen; Irrtum - Offenbare Unrichtigkeit bei unvollständiger Ausfüllung des Eingabewertbogens

1. Zum Begriff der offenbaren Unrichtigkeit nach § 129 AO. 2. Ob Fehler bei Eintragungen in Eingabewertbögen für die automatische Datenverarbeitung rein mechanische Versehen sind oder auf einem Rechts- oder Tatsachenirrtum beruhen können, ist nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalles zu beurteilen. 3. Fehler, die auf Irrtümern über den Ablauf des maschinellen Verfahrens, auf der Verwendung falscher Schlüsselzahlen oder auf dem Übersehen notwendiger Eintragungen beruhen, sind als mechanische Versehen zu beurteilen.

Normenkette:

AO § 129 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob ein Bescheid über Eigenheimzulage wegen offenbarer Unrichtigkeit berichtigt werden durfte.

Die Kläger sind je zur ideellen Hälfte Miteigentümer des mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks in A. Aufgrund eines am 23. März 1999 gestellten Bauantrages erweiterten sie das Gebäude im Jahr 2000 mit einem Kostenaufwand von 38.645 DM. Seit dem 1. Dezember 2000 wird der Ausbau von ihnen zu eigenen Wohnzwecken genutzt.