Streitig ist, ob dem Kläger für den Umbau eines ehemaligen Kuhstalls zu einem Wohnraum Eigenheimzulage nach dem Eigenheimzulagengesetz (EigZulG) zusteht.
Der Kläger ist Eigentümer eines Zweifamilien-Hauses. Die Erdgeschosswohnung bewohnte bis zu ihrem Tode im August 2002 die Mutter des Klägers. Die darüber liegende Wohnung bewohnte der Kläger mit seiner Ehefrau und seinen beiden minderjährigen Kindern. Seit dem Tode der Mutter steht die untere Wohnung überwiegend leer, jedoch wird ein größerer Raum weiterhin von der Tochter als Kinderzimmer genutzt.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|