BFH - Urteil vom 06.03.2007
IX R 38/05
Normen:
EigZulG § 4 S. 2 ; FGO § 118 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2007, 1281
Vorinstanzen:
FG Nürnberg, vom 19.05.2005 - Vorinstanzaktenzeichen IV 391/2003

Eigenheimzulage; Überlassung zu eigenen Wohnzwecken an Angehörige

BFH, Urteil vom 06.03.2007 - Aktenzeichen IX R 38/05

DRsp Nr. 2007/9232

Eigenheimzulage; Überlassung zu eigenen Wohnzwecken an Angehörige

1. Eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken liegt auch vor, sobald eine Wohnung unentgeltlich an einen Angehörigen i. S. des § 15 AO zu Wohnzwecken überlassen wird.2. Das verlangt, dass der Nutzungsberechtigte seine Berechtigung unmittelbar vom Eigentümer ableitet. Hieran fehlt es, wenn der bisherige Eigentümer sich bei der Übertragung des Objekts ein Nutzungsrecht vorbehält.3. Ob im Einzelfall bei der Übertragung ein Nutzungsrecht vorbehalten wurde, ist in erster Linie eine Frage der tatrichterlichen Würdigung, die dem FG obliegt.

Normenkette:

EigZulG § 4 S. 2 ; FGO § 118 Abs. 2 ;

Gründe:

I. Die Mutter des Klägers und Revisionsklägers (Kläger) war Eigentümerin eines Hauses, das sie und der Bruder des Klägers bewohnten. Nach dem Ausbau des Untergeschosses wurde das Haus in zwei Eigentumswohnungen aufgeteilt. Der Kläger und sein Bruder kauften der Mutter jeweils eine Eigentumswohnung ab. Der Bruder des Klägers nutzt die im Untergeschoss entstandene neue Wohnung für sich und seine Familie; die Mutter des Klägers nutzt unverändert ihre bisherige Wohnung.