FG Niedersachsen - Urteil vom 17.06.2008
12 K 252/05
Normen:
EigZulG § 4 Satz 2 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 1440

Eigenheimzulage; Unentgeltliche Überlassung; Angehörige; Wohnungstausch - Zur Gewährung von Eigenheimzulage bei Überlassung einer Wohnung an Angehörige

FG Niedersachsen, Urteil vom 17.06.2008 - Aktenzeichen 12 K 252/05

DRsp Nr. 2008/16373

Eigenheimzulage; Unentgeltliche Überlassung; Angehörige; Wohnungstausch - Zur Gewährung von Eigenheimzulage bei Überlassung einer Wohnung an Angehörige

1. Unentgeltlich i. S. des § 4 Satz 2 EigZulG ist eine Wohnungsüberlassung ohne Gegenleistung gleich welcher Art. und Höhe. 2. Ob eine Gegenleistung vorliegt, bestimmt sich nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse. 3. Begünstigt ist nur die voll unentgeltliche Nutzungsüberlassung. 4. Hat ein Angehöriger hinsichtlich seiner bisherigen Wohnung keine gesicherte Rechtsposition, so kann eine unentgeltliche Überlassung an Angehörige auch bei einem Wohnungstausch gegeben sein.

Normenkette:

EigZulG § 4 Satz 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Gewährung der Eigenheimzulage bei Überlassung einer Wohnung an Angehörige.