Die Bescheide über die Aufhebung der Eigenheimzulage vom
04.06.2009 für die Jahre 2005 bis 2009 werden aufgehoben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Kläger ist 1971 geboren, von Beruf ........ Er und seine Ehefrau haben zwei 1996 und 1999 geborene Kinder.
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