FG Düsseldorf - Urteil vom 25.10.2002
10 K 5976/00 EZ
Normen:
EigZulG § 2 Abs. 1 Satz 2 ; BauNVO § 10 ; BauO NRW § 67 Abs. 1 ; BauO NRW § 67 Abs. 2 Satz 3 ; BauO NRW § 67 Abs. 2 Satz 4 ; BauO NRW § 67 Abs. 8 ; BauO NRW § 75 ;

Eigenheimzulage; Wochenendhaus; Sondernutzungsgebiet; Wohngebäude; Baugenehmigungsverfahren; Nutzung zu Wohnzwecken; Freistellungsbescheinigung - Keine Eigenheimzulage für Wohnungen in sog. Sondernutzungsgebieten

FG Düsseldorf, Urteil vom 25.10.2002 - Aktenzeichen 10 K 5976/00 EZ

DRsp Nr. 2003/7788

Eigenheimzulage; Wochenendhaus; Sondernutzungsgebiet; Wohngebäude; Baugenehmigungsverfahren; Nutzung zu Wohnzwecken; Freistellungsbescheinigung - Keine Eigenheimzulage für Wohnungen in sog. Sondernutzungsgebieten

Ein in einem Sondernutzungsgebiet errichtetes Wochenendhaus stellt auch dann kein nach dem EigZulG begünstigtes Objekt dar, wenn die zuständige Baubehörde durch eine sog. Freistellungsbescheinigung auf die Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens verzichtet hat. Denn dieser Freistellung kommt weder eine baugenehmigungsgleiche rechtsbegründende Wirkung hinsichtlich der Zulässigkeit einer bestimmten Nutzung zu, noch kann einer auf ein Wochenendhaus bezogenen Erklärung inhaltlich die Zustimmung zu dessen dauernder Nutzung zu Wohnzwecken entnommen werden.

Normenkette:

EigZulG § 2 Abs. 1 Satz 2 ; BauNVO § 10 ; BauO NRW § 67 Abs. 1 ; BauO NRW § 67 Abs. 2 Satz 3 ; BauO NRW § 67 Abs. 2 Satz 4 ; BauO NRW § 67 Abs. 8 ; BauO NRW § 75 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Voraussetzungen für die Gewährung einer Eigenheimzulage vorliegen.