FG Niedersachsen - Urteil vom 10.08.2005
2 K 708/04
Normen:
EigZulG § 2 Abs. 1 Satz 2 ;

Eigenheimzulage; Wohnhaus; Wochenendhaus - Eigenheimzulage für ein als Wohnhaus genehmigtes Objekt

FG Niedersachsen, Urteil vom 10.08.2005 - Aktenzeichen 2 K 708/04

DRsp Nr. 2006/29704

Eigenheimzulage; Wohnhaus; Wochenendhaus - Eigenheimzulage für ein als Wohnhaus genehmigtes Objekt

1. Erwirbt ein Steuerpflichtiger ein älteres Haus, das ursprünglich als Wohnhaus genehmigt worden ist und laut Bauzeichnungen ein solches darstellt, so hat er kein Wochenendhaus erworben und kann demgemäß Eigenheimzulage beanspruchen. 2. Ist ein Objekt über Jahre hinweg von mehreren Familien zu Wohnzwecken ständig genutzt worden und haben die Behörden die dauerhafte Nutzung zu Wohnzwecken nicht beanstandet, ist davon auszugehen, dass das Haus seinerzeit in Übereinstimmung mit geltenden Vorschriften errichtet und genutzt worden ist, selbst wenn die zurückliegenden Vorgänge sich nicht mehr aufklären lassen.

Normenkette:

EigZulG § 2 Abs. 1 Satz 2 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten, ob die Kläger ein Wohnhaus erworben haben und demzufolge Eigenheimzulage beanspruchen können.