FG Niedersachsen - Urteil vom 11.07.2007
7 K 95/05
Normen:
EigZulG § 2 Abs. 1 Satz 3 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 1190

Eigenheimzulage; Zwangsweise Verwertung - Objekterwerb vom Ehegatten im Falle drohender zwangsweiser Verwertung ausnahmsweise eigenheimzulagebegünstigt

FG Niedersachsen, Urteil vom 11.07.2007 - Aktenzeichen 7 K 95/05

DRsp Nr. 2008/11637

Eigenheimzulage; Zwangsweise Verwertung - Objekterwerb vom Ehegatten im Falle drohender zwangsweiser Verwertung ausnahmsweise eigenheimzulagebegünstigt

1. Der Objekterwerb vom Ehegatten bei drohender zwangsweiser Verwertung kann in Ausnahmefällen eigenheimzulagebegünstigt sein. 2. Erfolgt der Grundstücksverkauf zwischen Ehegatten letztlich, um die Zwangsversteigerung in das Grundstück zu verhindern und bewirkt der Eigentumsübergang auf den anderen Ehegatten, dass die Verbindlichkeiten des Verkäufers sich aufgrund der Veräußerung entspr. vermindert haben, so kann der Objekterwerb eigenheimzulagebegünstigt sein, sofern keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass das Grundstück "verschoben" werden sollte, um erneut in den Genuss der Eigenheimzulage zu kommen.

Normenkette:

EigZulG § 2 Abs. 1 Satz 3 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Klägerin Eigenheimzulage für ein Hausgrundstück beanspruchen kann, das sie von ihrem Ehemann erworben hat.

Mit notariellem Kaufvertrag vom 7. März 2001 erwarb die Klägerin von ihrem Ehemann das von der Familie der Klägerin bewohnte und im Alleineigentum des Ehemannes stehende Einfamilienhaus in E., das im Jahre 1995 errichtet war. Die Klägerin beantragte für das Objekt Eigenheimzulage einschließlich der Kinderzulage für ihre drei gemeinsamen Kinder.