Streitig ist, ob die Klägerin Eigenheimzulage für ein Hausgrundstück beanspruchen kann, das sie von ihrem Ehemann erworben hat.
Mit notariellem Kaufvertrag vom 7. März 2001 erwarb die Klägerin von ihrem Ehemann das von der Familie der Klägerin bewohnte und im Alleineigentum des Ehemannes stehende Einfamilienhaus in E., das im Jahre 1995 errichtet war. Die Klägerin beantragte für das Objekt Eigenheimzulage einschließlich der Kinderzulage für ihre drei gemeinsamen Kinder.
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