Die Beschwerde ist unbegründet.
1. Eine die Zulassung der Revision rechtfertigende grundsätzliche Bedeutung liegt nicht vor, da sich die Rechtsfrage ohne weiteres aus dem Gesetz beantworten läßt.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|