FG Düsseldorf - Urteil vom 24.07.2008
11 K 1841/07 E
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 ; EStG § 21 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 1872

Eigentumswohnung; Anschaffungskosten; Werbungskosten - Steuerrechtliche Einordnung des vom Erwerber einer Eigentumswohnung dem Veräußerer erstatteten Disagio als Anschaffungskosten bzw. Werbungskosten

FG Düsseldorf, Urteil vom 24.07.2008 - Aktenzeichen 11 K 1841/07 E

DRsp Nr. 2008/18985

Eigentumswohnung; Anschaffungskosten; Werbungskosten - Steuerrechtliche Einordnung des vom Erwerber einer Eigentumswohnung dem Veräußerer erstatteten Disagio als Anschaffungskosten bzw. Werbungskosten

1. Zahlungen zur anteiligen Erstattung eines Disagios, die der Erwerber einer Eigentumswohnung an den Veräußerer leisten muss, können als sofort abzugsfähige Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden, wenn sie bei wirtschaftlicher Betrachtung des gesamten Vorgangs als Vergütung für die Überlassung von Kapital zur Finanzierung der Anschaffungskosten des Erwerbers anzusehen sind. 2. Lässt sich der Veräußerer hingegen nur seine eigenen Aufwendungen für die Baukostenfinanzierung ersetzen, so liegen Anschaffungskosten des Erwerbers vor. 3. Auch vor Fälligkeit des Kaufpreises an den Veräußerer geleistete Geldbeschaffungskosten können Werbungskosten sein, wenn sie als Entgelt für die Überlassung der mit dem übernommenen Darlehen verbundenen günstigen Konditionen zu qualifizieren sind und der Kaufpreis - trotz äußerlicher Verknüpfung beider Rechtsgeschäfte in einer Notarurkunde - unabhängig von den Konditionen der Schuldübernahme festgelegt wird.