Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 4. Zivilsenats - Familiensenat - des Oberlandesgerichts München vom 22. Februar 2021 wird auf Kosten der Antragstellerin verworfen.
Wert: 62.500 € (§§
I.
Die Antragstellerin wendet sich gegen die Versagung der begehrten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und die Verwerfung ihrer Beschwerde gegen die vom Amtsgericht ausgesprochene Zurückweisung ihres Antrags auf nachehelichen Unterhalt.
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