Streitig ist in den Jahren 1996 bis 1999, ob die Aufwendungen für eine Segelyacht dem Eigenverbrauch gem. § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c UStG (1980) i.V.m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG unterliegen bzw. ob für derartige Aufwendungen der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 a Nr. 1 UStG ausgeschlossen ist.
Der Kläger ist hauptsächlich als Architekt und Bausachverständiger unternehmerisch tätig, seit 1996 im Rahmen einer Sozietät.
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