Von der Darstellung des Sachverhalts sieht der Senat gemäß § 116 Abs. 5 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) ab.
Die Beschwerde ist unbegründet.
Die Rechtsfrage, ob eine Ferienwohnung zu eigenen Wohnzwecken i.S. des § 4 des Eigenheimzulagengesetzes (EigZulG) genutzt wird, wenn der Eigentümer seine Wohnung an wechselnde Feriengäste vermietet und abschnittsweise selbst nutzt, ist durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) geklärt.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|