BFH - Urteil vom 01.03.2005
IX R 70/03
Normen:
AO § 41 Abs. 2 § 42 Abs. 1 ; EigZulG §§ 1 2 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2005, 1245
Vorinstanzen:
FG Rheinland-Pfalz, vom 26.06.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 1294/01

EigZul; Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen

BFH, Urteil vom 01.03.2005 - Aktenzeichen IX R 70/03

DRsp Nr. 2005/7864

EigZul; Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen

1. Bei der Anschaffung einer ETW besteht ein Anspruch auf EigZul.2. Zur steuerrechtlichen Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen.3. Die AK einer Wohnung trägt der derjenige, der die hierfür aufgewendeten Mittel geschenkt bekommt. Anders ist die Situation indes, wenn der Stpfl. die Schenkung erst nach Abschluss des notariell beurkundeten Kaufvertrages erhalten hat.

Normenkette:

AO § 41 Abs. 2 § 42 Abs. 1 ; EigZulG §§ 1 2 Abs. 1 ;

Gründe: