Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.Unter Abänderung von Ziffer III. des Beschlusses des Verwaltungsgerichts München vom 11. April 2017 wird der Streitwert für beide Rechtszüge auf 5.000,- € festgesetzt.
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