1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Streitig ist, ob der Kläger mit seinen Wertpapiergeschäften Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt.
I.
Der Kläger ist Diplom-Betriebswirt (FH) und erzielte im Streitjahr als Geschäftsführer aufgrund eines bis [... März] 2000 befristeten Arbeitsverhältnisses Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Außerdem betätigte sich der Kläger im Streitjahr erstmalig als sog. Daytrader im Wertpapierhandel.
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