FG München - Urteil vom 13.03.2019
7 K 3219/18
Fundstellen:
DStRE 2019, 1209

Ein in der Rechtsform einer Unternehmergesellschaft (UG) geführter Betrieb einer Kindertagespflege nach § 22 Abs. 1 SGB VIII unterliegt nicht der Gewerbesteuerbefreiung nach § 3 Nr. 20 Buchst. d GewStG

FG München, Urteil vom 13.03.2019 - Aktenzeichen 7 K 3219/18

DRsp Nr. 2019/7737

Ein in der Rechtsform einer Unternehmergesellschaft (UG) geführter Betrieb einer Kindertagespflege nach § 22 Abs. 1 SGB VIII unterliegt nicht der Gewerbesteuerbefreiung nach § 3 Nr. 20 Buchst. d GewStG

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Tatbestand

Die Klägerin ist eine am 3.6.2015 gegründete Kapitalgesellschaft in der Rechtsform einer Unternehmergesellschaft (UG) mit einem Stammkapital von 500 €. Gegenstand des Unternehmens ist laut Handelsregister "Betrieb ... von Kindertagespflege ...". Sie wird beim beklagten Finanzamt (FA) steuerlich geführt.