FG Nürnberg - Urteil vom 15.11.2005
I 304/04
Normen:
EStG § 7 § 9 Abs. 1 S. 1, 3 ; HGB § 255 Abs. 2 S. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2006, 1573

Einbau einer Klimaanlage als nachträglicher Herstellungsaufwand eines Gebäudes

FG Nürnberg, Urteil vom 15.11.2005 - Aktenzeichen I 304/04

DRsp Nr. 2006/20902

Einbau einer Klimaanlage als nachträglicher Herstellungsaufwand eines Gebäudes

Der Einbau einer Klimaanlage in ein bestehendes Gebäude stellt eine Erweiterung i. S. des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB dar und führt damit zu (nachträglichen) Herstellungskosten, wenn durch die Maßnahme bisher nicht vorhandene Bestandteile eingefügt wurden und dies eine "Erweiterung der Nutzmöglichkeit des Gebäudes" zur Folge hat.

Normenkette:

EStG § 7 § 9 Abs. 1 S. 1, 3 ; HGB § 255 Abs. 2 S. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Kosten für den Einbau einer Klimaanlage Erhaltungsaufwand oder nachträgliche Herstellungskosten darstellen.

Die Kläger werden im Streitjahr 1995 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger ist als Geschäftsführer nichtselbständig tätig, außerdem betreibt er eine Unternehmensberatung. Die Klägerin ist als kaufmännische Angestellte bei ihrem Ehemann beschäftigt. Die Kläger erzielten u.a. aus der Nutzungswertbesteuerung ihres 1984 fertiggestellten Anwesens Str. 1 in Z Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.