I.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) erwarb für 1,5 Mio. EUR von der Rechtsvorgängerin der X-Versicherung eine Forderung gegen die Z-KG (KG) in Höhe von rd. 5,4 Mio. EUR, die durch eine erstrangige Briefhypothek auf einem Grundstück der KG gesichert war. Dem Forderungserwerb vorausgegangen war der gescheiterte Versuch der Klägerin, die KG zum freihändigen Verkauf des Grundstücks für 1,5 Mio. EUR zu bewegen. In dem "Kauf- und Abtretungsvertrag" zwischen der X-Versicherung und der Klägerin vom 2. Dezember 2004 verpflichtete sich die Klägerin, nach dem Erwerb des Grundstücks im Zwangsversteigerungsverfahren die gegen die KG verbleibende Restforderung an die X-Versicherung zurück abzutreten.
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