Die Beteiligten streiten über die Einbeziehung eines Gewinns aus der Veräußerung von Aktien in die Gewinnermittlung nach § 5a des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Die Klägerin, eine Kommanditgesellschaft (KG), betreibt ein Containerschiff Schiff-1 (Chartername "XX"). Das Schiff hat eine Kapazität von 3.500 TEU und wurde von der Klägerin mit einem Zeitchartervertrag vom ... 2007 für einen Zeitraum von mindestens 66 Monaten und maximal 68 Monaten ausgerüstet an die A ... aus B (im Folgenden: A) verchartert. Es wurde eine Charterrate von ursprünglich ... USD pro Tag vereinbart.
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