I.
Streitig ist, ob auf Beiträge zu einer Direktversicherung die Durchschnittsberechnung nach § 40b Abs. 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes in der in den Streitjahren geltenden Fassung (EStG) zur Anwendung kommen kann, wenn Beiträge auch in einen Einzelversicherungsvertrag eingezahlt werden.
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