BFH - Urteil vom 25.03.2004
IV R 49/02
Normen:
EStDV § 8b S. 2 Nr. 3 ; EStG § 4a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 § 13 § 15 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2004, 1247
DStRE 2004, 1197
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 11.12.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 145/01

Einbringung eines Einzelunternehmens in OHG

BFH, Urteil vom 25.03.2004 - Aktenzeichen IV R 49/02

DRsp Nr. 2004/11934

Einbringung eines Einzelunternehmens in OHG

1. Bringt ein Stpfl. sein Einzelunternehmen (hier: Baumschule) zur Nutzung in eine OHG ein, an der er als Gesellschafter beteiligt ist, kommt es nicht zu einer Gewinnrealisierung. Denn selbst wenn der bisherige Einzelunternehmer das Eigentum an seinen WG behält und sie der Mitunternehmerschaft nur zur Bewirtschaftung und Nutzung überlässt, sind diese WG als Sonderbetriebsvermögen bei der Mitunternehmerschaft zu erfassen.2. Der bisher als Einzelunternehmen geführte Betrieb hört auf, ein eigenständiger Betrieb zu sein; er besteht nur noch in Form von Sonderbetriebsvermögen des zum Mitunternehmer gewordenen Einzelunternehmers fort.3. Die bisher zum Einzelunternehmen gehörenden WG sind vollständig bei der Mitunternehmerschaft zu erfassen.

Normenkette:

EStDV § 8b S. 2 Nr. 3 ; EStG § 4a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 § 13 § 15 ;

Gründe: