FG Hamburg - Beschluss vom 17.08.2009
5 K 275/09
Normen:
KStG § 8b Abs. 2;

Einbringung von Betriebsvermögen in eine Kapitalgesellschaft gegen Gesellschaftsanteile an der übernehmenden Gesellschaft

FG Hamburg, Beschluss vom 17.08.2009 - Aktenzeichen 5 K 275/09

DRsp Nr. 2021/7287

Einbringung von Betriebsvermögen in eine Kapitalgesellschaft gegen Gesellschaftsanteile an der übernehmenden Gesellschaft

Normenkette:

KStG § 8b Abs. 2;

Gründe

I.

Der Sachverhalt des Vorlagebeschlusses des Senats vom 07.11.2007 wird wie folgt ergänzt:

Mit notariell beurkundetem Anteilsübertragungsvertrag vom ... 2000 wurden die Anteile an der 1999 mit einem Stammkapital von ... € gegründeten und in das Handelsregister eingetragenen Klägerin auf A übertragen und der Gesellschaftsvertrag neu gefasst. A wie auch seine Mutter, Frau B -, sein Bruder, Herr C, und seine Schwester, Frau D -, besaßen auf den Inhaber lautende, nennwertlose Stückaktien der E AG (Grundkapital von insgesamt ... Stückaktien), die sie noch im Jahr 2000 zu einem Preis von ... € pro Aktie in folgender Zahl an die Klägerin verkauften:

...