FG Hessen - Urteil vom 17.01.2001
1 K 2654/97
Normen:
EStG § 34 Abs. 1 ; UmwStG § 24 Abs. 2 Satz; UmwStG § 24 Abs. 3 Satz 2;
Fundstellen:
EFG 2001, 700

Einbringung von Betriebsvermögen in eine Personengesellschaft

FG Hessen, Urteil vom 17.01.2001 - Aktenzeichen 1 K 2654/97

DRsp Nr. 2001/7102

Einbringung von Betriebsvermögen in eine Personengesellschaft

1. Das bilanzielle Wahlrecht nach § 24 Abs. 2 UmwStG kann mangels ander-weitiger gesetzlicher Regelungen bis zum Eintritt der formellen Bestandskraft des Steuerbescheides ausgeübt werden. 2. Ein Fall der Korrektur eines bereits ausgeübten Wahlrechts liegt nicht vor, wenn die Voraussetzungen der Ausübung des bilanziellen Wahlrechts nicht ge-geben waren und die dafür notwendige formelle Einbringungsbilanz unter An-satz der Teilwerte nachgereicht wird.

Normenkette:

EStG § 34 Abs. 1 ; UmwStG § 24 Abs. 2 Satz; UmwStG § 24 Abs. 3 Satz 2;

Tatbestand:

Der Kläger ist Internist und bezieht Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit. Streitig ist, ob der Kläger im Rahmen der Einbringung seiner Einzelpraxis in die zum 01.04.1989 gegründete Gemeinschaftspraxis mit Dr. A für einen dabei erzielten Veräußerungsgewinn eine Tarifermäßigung nach den Vorschriften des Umwandlungsteuergesetzes (UmwStG) in Anspruch nehmen kann.