FG Baden-Württemberg - Urteil vom 16.04.2013
8 K 2832/11
Normen:
EStG § 15 Abs. 2;
Fundstellen:
DStR 2014, 6
DStRE 2014, 526

Einbringung von Grundstücken in KG als gewerblicher Grundstückshandel

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.04.2013 - Aktenzeichen 8 K 2832/11

DRsp Nr. 2013/20042

Einbringung von Grundstücken in KG als gewerblicher Grundstückshandel

1. Werden Grundstücke nicht an fremde Dritte veräußert, sondern in eine KG eingebracht, an der der Eigentümer der Grundstücke zu 100 % an Gewinn und Vermögen beteiligt ist, ist die Einbringung bei Übernahme der Verbindlichkeiten, die auf den Grundstücken lasten, einer entgeltlichen Veräußerung an einen fremden Dritten gleichzustellen, so dass bei Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt. 2. Dies gilt auch dann, wenn die Einbringung erfolgt, um zu Zwecken der Vermögensnachfolge ein Stiftung zu gründen.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 2;

Tatbestand

Streitig ist, ob F.X. einen gewerblichen Grundstückshandel betrieben und zum 30. Dezember 2000 seinen gesamten Grundbesitz in die X GmbH & Co. KG im Rahmen dieses Grundstückshandels eingebracht hat.

1. Die Klägerin ist die Rechtsnachfolgerin (Alleinerbin) des 2008 verstorbenen F.X. (F).