FG Hamburg - Urteil vom 08.03.2006
V 94/05
Normen:
StBerG § 40 § 46 § 48 ; ZPO § 292 § 915 ; AO § 121 § 126 ; FGO § 74 ;
Fundstellen:
EFG 2006, 1199

Einfluss der Erwartung des Eintritts geordneter wirtschaftlicher Verhältnisse auf den Widerruf der Bestellung zum Steuerberater

FG Hamburg, Urteil vom 08.03.2006 - Aktenzeichen V 94/05

DRsp Nr. 2006/20708

Einfluss der Erwartung des Eintritts geordneter wirtschaftlicher Verhältnisse auf den Widerruf der Bestellung zum Steuerberater

1. Zu den Anforderungen an die Begründung des Widerrufs der Bestellung zum Steuerberater 2. Die Aussicht, dass "in absehbarer Zeit" wieder geordnete wirtschaftliche Verhältnisse eintreten, genügt weder für die Widerlegung der gesetzlichen Vermutung des Vermögensverfalls, noch für den Gegenbeweis, dass die Interessen der Auftraggeber durch den Vermögensverfall des Steuerberaters nicht gefährdet sind.

Normenkette:

StBerG § 40 § 46 § 48 ; ZPO § 292 § 915 ; AO § 121 § 126 ; FGO § 74 ;

Tatbestand:

Die Klägerin war nach ihrer Bestellung zum Steuerberater zunächst Mitglied der Steuerberaterkammern Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Im März 2004 verlegte sie ihre berufliche Niederlassung in den Bereich der beklagten Kammer und ist seither deren Mitglied.

Am 16.02.2004 gab die Klägerin beim Amtsgericht Hamburg-... eine eidesstattliche Versicherung gem. § 807 ZPO ab. Als betreibende Gläubiger sind aufgeführt: A, B, C, D, E, F, G, H, K, L und M.

Dieser Vorgang wurde der Beklagten mit Schreiben vom 08.03.2004 mitgeteilt. Auf das in Kopie in der unten angeführten Mitgliedsakte Band I enthaltene Protokoll mit Anlagen wird Bezug genommen.