Die Klägerin war nach ihrer Bestellung zum Steuerberater zunächst Mitglied der Steuerberaterkammern Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Im März 2004 verlegte sie ihre berufliche Niederlassung in den Bereich der beklagten Kammer und ist seither deren Mitglied.
Am 16.02.2004 gab die Klägerin beim Amtsgericht Hamburg-... eine eidesstattliche Versicherung gem. § 807 ZPO ab. Als betreibende Gläubiger sind aufgeführt: A, B, C, D, E, F, G, H, K, L und M.
Dieser Vorgang wurde der Beklagten mit Schreiben vom 08.03.2004 mitgeteilt. Auf das in Kopie in der unten angeführten Mitgliedsakte Band I enthaltene Protokoll mit Anlagen wird Bezug genommen.
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