FG Nürnberg - Urteil vom 08.05.2012
1 K 1303/10
Normen:
§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG;

Einfluss der Schenkung von GmbH-Anteilen auf die Einkünfte eines Einzelunternehmers

FG Nürnberg, Urteil vom 08.05.2012 - Aktenzeichen 1 K 1303/10

DRsp Nr. 2012/20269

Einfluss der Schenkung von GmbH-Anteilen auf die Einkünfte eines Einzelunternehmers

In Fällen der Betriebsaufspaltung sind die dem Besitzunternehmer gehörenden Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft notwendiges Betriebsvermögen des Besitzeinzelunternehmens. Sie sind auch wesentliche Betriebsgrundlagen im Sinne der funktionalen Betrachtungsweise, weil sie die Durchsetzung des einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillens gewährleisten und damit im Dienste einer gesicherten Vermögensnutzung durch das Besitzunternehmen stehen

Normenkette:

§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG;

Tatbestand:

Streitig ist, ob und ggf. in welcher Höhe die Schenkung von GmbH-Anteilen die Einkünfte des Einzelunternehmens des Ehemanns erhöht.

Die Klägerin wird im Streitjahr 2002 mit ihrem Ehemann AZ zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.

Die Unternehmen der Familie Z haben sich historisch wie folgt entwickelt: