I.
Streitig ist, ob der dem Mindestwert nach § 146 Abs. 6 BewG zugrunde zulegende Bodenrichtwert wegen einer unter der zulässigen Bebauungsdichte liegenden Bebauung zu ermäßigen ist.
Wegen des Sachverhalts im Einzelnen wird auf die Einspruchsentscheidung (EE), die Akten und die von den Beteiligten eingereichten Schriftsätze Bezug genommen.
Die Antragstellerin (AStin) beantragt,
die Aussetzung der Vollziehung des Feststellungsbescheides vom 27.08.1999 i.H.v. 95.000 DM wegen ernstlicher Zweifel an dessen Rechtmäßigkeit.
Das Finanzamt (FA) beantragt
die Ablehnung des Antrags.
II.
Der Antrag ist nicht begründet.
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