FG München - Beschluss vom 10.01.2001
4 V 4791/00
Normen:
BewG § 146 Abs. 6 ;
Fundstellen:
EFG 2001, 550

Einfluss der tatsächlichen Bebauung auf den Bodenwert bei Ermittlung des Mindestwerts

FG München, Beschluss vom 10.01.2001 - Aktenzeichen 4 V 4791/00

DRsp Nr. 2001/8823

Einfluss der tatsächlichen Bebauung auf den Bodenwert bei Ermittlung des Mindestwerts

Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass bei der Ermittlung des dem Mindestwert nach § 146 Abs. 6 BewG zugrunde zulegenden Bodenwerts die tatsächliche Bebauungsdichte grundsätzlich außer Betracht zu lassen ist. Wertminderungen aufgrund der tatsächlichen Bebauung könen bei der Mindestwertermittlung ausnahmsweise nur Berücksichtigung finden, wenn die mgöiche bauplanungsrechtliche Ausnutzung des Grundstücks aus anderen rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht erreicht werden kann.

Normenkette:

BewG § 146 Abs. 6 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Streitig ist, ob der dem Mindestwert nach § 146 Abs. 6 BewG zugrunde zulegende Bodenrichtwert wegen einer unter der zulässigen Bebauungsdichte liegenden Bebauung zu ermäßigen ist.

Wegen des Sachverhalts im Einzelnen wird auf die Einspruchsentscheidung (EE), die Akten und die von den Beteiligten eingereichten Schriftsätze Bezug genommen.

Die Antragstellerin (AStin) beantragt,

die Aussetzung der Vollziehung des Feststellungsbescheides vom 27.08.1999 i.H.v. 95.000 DM wegen ernstlicher Zweifel an dessen Rechtmäßigkeit.

Das Finanzamt (FA) beantragt

die Ablehnung des Antrags.

II.

Der Antrag ist nicht begründet.