FG Hessen - Gerichtsbescheid vom 06.04.2020
4 K 1112/18
Normen:
KStG 8 Abs. 9 S. 1 Nr. 2 Hs. 2;

Einfrieren von Verlustvorträgen durch Begründung einer neuen Sparte i.R.d. Organschaft (hier: Zusammenfassung der Tätigkeiten Verkehr und Versorgung)

FG Hessen, Gerichtsbescheid vom 06.04.2020 - Aktenzeichen 4 K 1112/18

DRsp Nr. 2021/7757

Einfrieren von Verlustvorträgen durch Begründung einer neuen Sparte i.R.d. Organschaft (hier: Zusammenfassung der Tätigkeiten Verkehr und Versorgung)

Tenor